Steigende Zusatzbeiträge

Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen müssen künftig mit noch höheren Kosten rechnen, als bisher angenommen. Künftig entfällt die Ein-Prozent-Obergrenze für Zusatzbeiträge. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ab dann selbst bestimmen, wie hoch der Zusatzbeitrag bei ihnen ausfällt. Zu diesem Entschluss ist die schwarz-gelbe Koalition vor Kurzem gekommen.

Kassen dürfen selbst bestimmen

Ob Versicherungssteuer oder Energiekosten – in vielen Bereichen ist gegenwärtig von Preiserhöhungen die Rede. So werden sich auch viele Krankenversicherte über diesen Beschluss ärgern: die gesetzlichen Krankenkassen werden in Zukunft selbst bestimmen dürfen, wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt. Bisher wurde die Höhe zusätzlich erhobener Beträge auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens beschränkt. Diese Regelung hat die Bundesregierung nun abgeschafft. Den Entschluss dazu teilte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) nach Ende der Koalitionsgespräche in Berlin mit.

Durch das Wegfallen der Ein-Prozent-Grenze würden die gesetzlichen Krankenkassen mehr Autonomie im Bereich Finanzen erhalten. Zudem werde dadurch der Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt gefördert, so Rösler.

Sozialausgleich für Geringverdiener

Für geringer verdienende Arbeitnehmer wird es einen Sozialausgleich bei den Zusatzbeiträgen geben, welcher über Steuermittel finanziert werden soll. Es tritt in diesem Fall eine so genannte „Überforderungsklausel“ in Kraft. Überschreitet der Zusatzbeitrag eine Grenze von zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, dann findet der Sozialausgleich statt.

Wechsel in die private Krankenversicherung?

Viele Verbraucher rechnen angesichts dieser Beschlüsse mit steigenden Beiträgen. Nicht wenige Bundesbürger spielen mit dem Gedanken, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen und in eine private Krankenkasse einzutreten. Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob man in die PKV aufgenommen wird, ist von den Kriterien Geschlecht, Alter, Zustand der Gesundheit, Einkommen, Beruf sowie von der zu versichernden Leistungen abhängig.

Wer nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann oder möchte, hat jedoch eine Möglichkeit, sich zumindest einen Teil der erhöhten Beitragskosten der gesetzlichen Krankenversicherung zurückerstatten zu lassen: Aufgrund einer neuen Regelung sind die Versicherungsbeiträge teilweise von der Steuer absetzbar.

Finanzielle Entlastung

Seit Anfang dieses Jahres gilt das so genannte Bürgerentlastungsgesetz. Laut diesem dürfen sowohl gesetzliche als auch privat Versicherte ihre erhöhten Kassenbeiträge beim Finanzamt zu weiten Teilen als Sonderausgaben geltend machen und bekommen dadurch einen Teil ihres finanziellen Aufwands zurückerstattet. Theoretisch können für das gesamte Jahr Beträge in fünfstelliger Höhe abgesetzt werden. Dies ist möglich, da hier die Begrenzung des Freibetrages seit Anfang es Jahres nicht mehr gilt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Gesetzesänderung bei der Bundesregierung durchgesetzt.

Nicht abgesetzt werden können hingegen Leistungen, welche das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten. Hierzu zählen zum Beispiel das Belegen eines Einzelzimmers im Krankenhaus, Krankenhaustagegelder oder die Behandlung durch den Chefarzt.

Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 21. Juli 2010 um 09:23 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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